Ofen aus?

Ohne verstärkten Ausbau der stofflichen Nutzung von Kohlenstoff können die Klimaschutzszenarien für 2050 das Ende der Abfall(mit)verbrennung bedeuten

Die Industriestaaten werden bis 2050 eine 80- bis 85-prozentige Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen bezogen auf das Jahr 1990 erreichen müssen. Dieses Ziel wird auch auf die stoffliche Verwendung von Kohlenstoff Auswirkungen haben. Schon heute weisen die stofflichen Kohlenstoff- Verbräuche eine vergleichbare Höhe auf wie die energetische Nutzung von Kohlenstoff, wobei erstgenannte zukünftig an Bedeutung gewinnen werden. Wenn der Bestand an organischen Senkenstoffen fossilen Ursprungs zunächst langsam, aber in immer größerem Umfang in den Abfallsektor eingebracht wird, führt dies dort, würde man die heutigen Entsorgungstechniken anwenden, zu erhöhten klimarelevanten Kohlendioxid-Emissionen. Im Jahr 2050 würde es in einem 95 %-Szenario ausreichen, die Abfallwirtschaft wie heute weiter zu betreiben, und das Einsparziel würde verfehlt. Steht und fällt die Klimaschutzpolitik im Jahr 2050 in den westlichen Industriestaaten mit der Überwindung der Abfall(mit)verbrennung?



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: Ausgabe 04 / 2010 (Dezember 2010)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Barbara Zeschmar-Lahl
Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.

Login

Literaturtip:
 
zu www.energiefachbuchhandel.de