EuGH-Urteil ermöglicht neue Wege für die In-House-Vergabe an Öffentlich-Private Partnerschaft-Gesellschaften in der Entsorgungswirtschaft
In der Entsorgungsbranche ist in den vergangenen Jahren ohne Ausschreibung eine Vielzahl von gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaften in sogenannten PPP-Modellen (Public-Private-Partnership) entstanden. Grund hierfür war, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Gründung eines PPP-Modells und Beauftragung des PPP mit Entsorgungsdienstleistungen auch dann im Einzelfall nicht ausschreibungspflichtig waren, sofern private Dritte an der gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft beteiligt waren. 2005 hatte der EuGH im Rahmen der sogenannten 'Stadt Halle-Entscheidung' PPP-Modellen unter Beteiligung von privaten Dritten ohne Ausschreibung eine Absage erteilt. Danach schließt jede - auch eine nur minderheitliche - Beteiligung eines privaten Unternehmens am Kapital einer Gesellschaft, an der auch der betreffende öffentliche Auftraggeber beteiligt ist, aus, dass ein vergaberechtsfreies In-House-Geschäft vorliegt. Eine Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und somit die Privatisierung im engeren Sinne ist danach nicht ausschreibungspflichtig; ausschreibungspflichtig ist jedoch meistens die (weitere) Beauftragung der PPP mit Entsorgungsdienstleistungen. Nachfolgend wird aufgezeigt, dass diese Vorgaben nicht das Ende der Inhouse-PPP in der Entsorgungswirtschaft bedeuten
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | Ausgabe 04 / 2010 (Dezember 2010) |
| Seiten: | 3 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr. jur. Thomas Ax |
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