Ausschreibungsfreie Mitgift

EuGH-Urteil ermöglicht neue Wege für die In-House-Vergabe an Öffentlich-Private Partnerschaft-Gesellschaften in der Entsorgungswirtschaft

In der Entsorgungsbranche ist in den vergangenen Jahren ohne Ausschreibung eine Vielzahl von gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaften in sogenannten PPP-Modellen (Public-Private-Partnership) entstanden. Grund hierfür war, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Gründung eines PPP-Modells und Beauftragung des PPP mit Entsorgungsdienstleistungen auch dann im Einzelfall nicht ausschreibungspflichtig waren, sofern private Dritte an der gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft beteiligt waren. 2005 hatte der EuGH im Rahmen der sogenannten 'Stadt Halle-Entscheidung' PPP-Modellen unter Beteiligung von privaten Dritten ohne Ausschreibung eine Absage erteilt. Danach schließt jede - auch eine nur minderheitliche - Beteiligung eines privaten Unternehmens am Kapital einer Gesellschaft, an der auch der betreffende öffentliche Auftraggeber beteiligt ist, aus, dass ein vergaberechtsfreies In-House-Geschäft vorliegt. Eine Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und somit die Privatisierung im engeren Sinne ist danach nicht ausschreibungspflichtig; ausschreibungspflichtig ist jedoch meistens die (weitere) Beauftragung der PPP mit Entsorgungsdienstleistungen. Nachfolgend wird aufgezeigt, dass diese Vorgaben nicht das Ende der Inhouse-PPP in der Entsorgungswirtschaft bedeuten



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: Ausgabe 04 / 2010 (Dezember 2010)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. jur. Thomas Ax
 
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