Gemäß Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie ist eine Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes erforderlich, soweit derartige Pläne und Projekte geeignet sein könnten, einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen ein entsprechendes Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Diese Vorgaben wurden mit § 34 BNatSchG auf Bundesebene und mit § 26 d BbgNatSchG im Land Brandenburg umgesetzt.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Berliner Immissionsschutz-Konferenz 2010 (Dezember 2010) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Ronald Jordan Dr. Bettina Abbas Dipl.-Chem. Bernd Hanisch PD Dr. Werner Kratz |
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