Novellierungsbedarf der TA Luft?

Merkblätter über die Besten Verfügbaren Techniken in der EU-Gesetzgebung

Die seit 1996 EU-weit geltende Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, IVU-Richtlinie (englische Bezeichnung: Directive on Integrated Pollution Prevention and Control, kurz IPPC-Directive), regelt die Grundprinzipien des europäischen Anlagenrechts. Bei der Erarbeitung der IVU-Richtlinie stand das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Teil Pate. Beispielhaft zu nennen sind hier die Regelungen über die Grundpflichten für Anlagenbetreiber, die Genehmigungspflicht für bestimmte Anlagentypen sowie das integrierte Konzept - sowohl in verfahrens- als auch in materiellrechtlicher Hinsicht - bei der Genehmigung von Anlagen. Die IVU-Richtlinie bildet damit EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Produktion. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Dazu müssen neben den Schadstoffemissionen in die verschiedenen Medien auch alle Produktionsprozesse berücksichtigt werden, um den Verbrauch an Ressourcen und Energie sowie sonstige Umweltbelastungen, die von der Errichtung bis hin zur Stilllegung von einer Industrieanlage ausgehen, zu minimieren.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Berliner Immissionsschutz-Konferenz 2010 (Dezember 2010)
Seiten: 8
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Ireen Kamprad
 
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