Am 10.12.2008 ist die novellierte Europäische Abfallrahmenrichtlinie in Kraft getreten, mit der wichtige Weichenstellungen neu gesetzt werden. Beispielsweise soll der Abfallbegriff konkreter bestimmt werden (z. B. Abgrenzung zu Nebenprodukten; Festlegungen zur Dauer der Abfalleigenschaft). Weitere Veränderungen beinhalten die Ablösung der dreistufigen Abfallhierarchie durch eine fünfstufige Abfallhierarchie sowie veränderte Vorgaben zur Abfallwirtschaftsplanung.
Die Bundesregierung plant, neben der Anpassung an das europäische Recht auch weitere Veränderungen vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere Neujustierungen im Bereich der gesetzlichen Überlassungspflichten. Der deutsche Gesetzgeber muss das gegenwärtige Abfallrecht bis zum 10.12.2010 an die geänderte europäische Rechtslage anpassen. Nach einem ersten Arbeitsentwurf hat das BMU im Sommer 2010 den Referentenentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt, das das gegenwärtig geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ablösen soll.
Copyright: | © Wasteconsult International |
Quelle: | Praxistagung Deponie 2010 (Dezember 2010) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | RA Dr. jur. Joachim Hagmann |
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