Bestandsschutz für Altdeponien nach Inkrafttreten der neuen DepV

Am 16.07.2009 ist die 'Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts' in Kraft getreten. Sie führt das bisher zersplitterte Deponierecht (DepV, AbfAblV, DepVerwV, TASi, TA Abfall) zusammen und entwickelt es entsprechend dem Stand der Technik weiter. Alle vorgenannten Regelungen wurden aufgehoben und gehen in einer neuen Deponieverordnung (DepV-neu) auf. Außerdem wird die EG-Bergbauabfallrichtlinie im Bereich der nicht dem Bergrecht unterliegenden Abfälle umgesetzt.

1. Bedeutung von Übergangsregelungen für Altdeponien und Deponieabschnitte
2. Flexibilisierung der Regelanforderungen an die Deponiestilllegung
3. Wegfall von Ausnahmeregelungen
4. Bestandsschutz nach den Übergangsregelungen der DepV-neu
5. Auswirkungen auf laufende Verwaltungs- und Klageverfahren
6. Reichweite des Bestandsschutzes und offene Fragen



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2009 (Juli 2009)
Seiten: 4
Preis: € 2,00
Autor: Dr. Achim Willand
 
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