Am 13.11.2007 hat das Bundesumweltministerium den Arbeitsentwurf einer Artikelverordnung mit dem Titel 'Verordnung zur Regelung des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung' vorgelegt. Am 10.01.2008 hat es in Bonn ein erstes Hearing zu den Inhalten und Auswirkungen des Entwurfs gegeben. Am 20. und 21.05.2008 ist im Umweltbundesamt in Dessau über die fachtechnischen und wissenschaftlichen Grundla-gen des Regelungspakets diskutiert worden.
In der Folge all dessen sehen wir möglicherweise noch in diesem Jahr einen zweiten Arbeitsentwurf. Von Vertretern des Ministeriums wurde hierfür der Spätsommer als zeitliche Zielgröße genannt. Der vorliegende Verordnungsentwurf ist auf zwei Entwicklungen zurückzuführen: Zum einen sind die jahrelangen Bemühungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall um eine Novellierung des Merkblatts 20, welches Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle enthält, unter anderem an föderalen Meinungsverschiedenheiten gescheitert. Zum anderen hat sich das Bundesverwaltungsgericht im sog. Tongrubenurteil vom 14.04.2005 - Az.: 7 C 26.03; die Folgeentscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz datieren vom 19.11.2007 - zur mangelnden Verbindlichkeit eben dieses Merkblatts geäußert.
| Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH |
| Quelle: | 9. Karlsruher Altlastenseminar - 2008 (Juni 2008) |
| Seiten: | 2 |
| Preis: | € 1,00 |
| Autor: | Dr. Ralf Kaminski |
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