Abfallwirtschaft in Hessen

Eine nachhaltige Abfallwirtschaft muss analog zur Energiewirtschaft und zur Wasserwirtschaft die Sicherheit, die Umweltverträglichkeit und die Wirtschaftlichkeit der Entsorgung dauerhaft gewährleisten. Um diese drei Bedingungen zu erfüllen, gibt es unterschiedliche Lösungsansätze: die Sicherheit der Entsorgung, die Umweltverträglichkeit, die Wirtschaftlichkeit.

Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) wurde die Verantwortung für die Abfallentsorgung neu geordnet. So sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, die ihnen überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen zu entsorgen. Die Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Verwertung haben diese in eigener Verantwortung zu verwerten. Darüber hinaus sind Hersteller und Vertreiber bestimmter Erzeugnisse im Rahmen der Produktverantwortung verpflichtet, diese nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Da die Abfallwirtschaft jedoch keine staatlich gelenkte Planwirtschaft ist, sondern von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, den Produktverantwortlichen und den privaten Entsorgungsunternehmen in eigener Verantwortung gestaltet wird, ist es Aufgabe des Bundes, hierfür angemessene gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Abfallbehörden der Länder haben darüber zu wachen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der täglichen Entsorgungspraxis tatsächlich beachtet werden. Der nach dem Inkrafttreten des KrW-/AbfG entstandene 'Kampf um die Abfälle" wird vor allem durch unscharfe Pflichtenabgrenzungen zwischen den verschiedenen Entsorgungsträgern bestimmt. Gleichwohl ist es auch unter diesen Rahmenbedingungen gelungen, eine zukunftsfähige Abfallwirtschaft in Hessen zu entwickeln.



Copyright: © Universität Kassel
Quelle: Kasseler Modell - mehr als Abfallentsorgung (2009) (Dezember 2009)
Seiten: 8
Preis: € 4,00
Autor: MDgt.a.D. Dipl.-Ing. Edgar Freund
 
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