Rechtliche Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft leistet bereits einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz, indem sie sich mehr und mehr von einer reinen Abfallwirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft entwickelt und damit Treibhausgasemissionen in erheblichem Umfang einspart. Zudem werden Abfälle zur Vermeidung klimaschädlicher Methangasemissionen nicht mehr unmittelbar der Deponie zugeführt, sondern aufbereitet oder verbrannt. Dieser Prozess wurde durch den Gesetzgeber durch ordnungsrechtliche Vorgaben zunächst im Abfallgesetz und später im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz insbesondere mit der TASi und der Abfallablagerungsverordnung in Gang gesetzt.

Jüngst hat das BMU den Entwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt. Dieser auf der Abfallrahmenrichtlinie 2008 (2008/98/EG) basierende Entwurf beinhaltet u. a. mit der Einführung einer ausdifferenzierten Abfallhierarchie und Ermächtigungsnormen zur Einführung einer gemeinsamen Wertstofftonne neue ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Gestaltungs- und Handlungsspielräume einer klimafreundlichen Abfallwirtschaft [2]. Neben diesem ordnungsrechtlichen Rahmen setzt der Gesetzgeber auch auf wirtschaftliche Anreize. Hier zu nennen sind das KWKG und das EEG, wie auch mittelbar das EEWärmeG. Durch diese können klimafreundliche Maßnahmen in der Abfallwirtschaft oder anlässlich der Abfallwirtschaft wirtschaftlich interessant werden. Bei der Durchführung von klimafreundlichen Maßnahmen in der Abfallwirtschaft ist der Handlungsspielraum am größten für denjenigen, der die Maßnahmen selbst durchführt. Lässt ein öffentlicher Auftraggeber die Maßnahme von Dritten durchführen, so ist er dabei an das Vergaberecht und seine Vorgaben gebunden, die bei der Durchsetzung klimafreundlicher Maßnahmen zu beachten sind.



Copyright: © Universität Kassel
Quelle: Praktikable Klimaschutz-Potentiale in der Abfallwirtschaft (2010) (Juni 2010)
Seiten: 10
Preis: € 5,00
Autor: RA Hartmut Gaßner
Dr. Peter Neusüß
 
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