Der Brennwert im Bilanzkreis hat seit Beginn der Liberalisierung eine unterschiedliche Bedeutung bzw. Gewichtung gehabt. Bilanzierungsbrennwert, Referenzbrennwert oder vorläufiger Abrechnungsbrennwert sind andere Bezeichnungen für den Brennwert im Bilanzkreis. Nachfolgend wird dieser ausschließlich Bilanzierungsbrennwert genannt.
Durch die Festlegung der Bundesnetz agentur vom 28. Mai 2008 ist auf Grund der alleinigen Verwendung vorläufiger Brennwerte im Rahmen der Bilanzkreisabwicklung jetzt auch eine Mehr-/Mindermengenabrechnung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) nach § 29 GasNZV erforderlich, sodass der Bilanzierungsbrennwert möglichst genau dem später festzustellenden Abrechnungsbrennwert entsprechen sollte. Durch die Neuregelung des Bilanzkreisregimes ist es erstmals erforderlich, auch für RLM-Ausspeisepunkte eine Mehr-/Mindermengenabrechnung durchzuführen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 11 - 2010 (November 2010) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Bernd Syberg |
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