Messungen zur Ermittlung der Sicherheit gegen Aufschwimmen von Wehr- und Schleusensohlen bei Revisionszuständen

Für den Revisionsfall, das heißt die Trockenlegung von Schleusen und Wehren, kann oft keine ausreichende Sicherheit gegen Aufschwimmen nachgewiesen werden, wenn für die Sohlwasserdrücke unter den Wehr- und Schleusensohlen sichere Annahmen getroffen werden müssen. In vielen Fällen sind die Wasserdrücke unter den Sohlen jedoch nicht bekannt und können daher nur grob abgeschätzt werden. Um die Standsicherheit der Wehr- bzw. Schleusensohlen sicher beur teilen zu können, ist es erforderlich, die tatsächlichen Beanspruchungen durch das Grundwasser durch entsprechende Messungen zu ermitteln.

Die deutschen Bundeswasserstraßen umfassen Seewasserstraßen und Binnenwasserstraßen. Zuständig für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist die dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die Bun desanstalt für Wasserbau (BAW) ist die zentrale technischwissenschaftliche Bun des oberbehörde zur Unterstützung des BMVBS und der WSV bei Aus- und Neubau, Betrieb und Unterhaltung der Bundeswasserstraßen. Die Binnenwasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland sind insgesamt 7.310 km lang. Davon sind 1.740 km Kanäle und 5.570 km Fließgewässer. Diese untergliedern sich in 2.540 km frei fließende sowie 3.030 km staugeregelte Gewässer mit 287 Wehranlagen. In den Kanälen und den staugeregelten Flüssen befinden sich insgesamt 335 Schleusen.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 11 - 2010 (November 2010)
Seiten: 6
Preis: € 4,00
Autor: Dipl.-Ing. Charlotte Laursen
Dipl.-Ing. Bernhard Odenwald
 
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