Bedingt durch politische Vorgaben sehen sich die Netzbetreiber zunehmend mit der Aufgabenstellung konfrontiert, Hoch- und Höchstspannungskabel in die Erde zu legen. Dabei geht es wegen geplanter Windparks im Meer sowohl um See- als auch um Landkabel. Netzbetreiber wie Tiefbaufirmen betreten hier technisches Neuland.
Seit dem 17.12.2006 sind die Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, die Netzanbindungen der geplanten deutschen Offshore-Windparks bis zur Inbetriebnahme der Offshore-Windparks zu errichten und nach der Errichtung auch zu betreiben. Am 10. Juli 2009 hat die Vattenfall Europe Baltic Offshore Grid GmbH (VE BOG), heute 50Hertz Offshore GmbH, in Anwesenheit des Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann, sowie weiteren hochkarätigen Gästen mit dem Bau der Netzanbindung des ersten deutschen Offshore-Windparks in der Ostsee begonnen. Der Windpark Baltic 1 der EnBW Energie Baden-Württemberg AG entsteht nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst und soll Ende 2010 in Betrieb gehen. Die geplanten 21 Windkraftanlagen werden eine Leistung von rund 50 MW erzeugen. Für deren ca. 75 km lange Anbindung an das Übertragungsnetz im Umspannwerk Bentwisch bei Rostock kommt die sogenannte Drehstromtechnologie zur Anwendung.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 10 - 2010 (Oktober 2010) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Norbert Scheffler |
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Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Vorrang für die Windenergie in der Regionalplanung
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Der für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems in Deutschland dringend notwendige Ausbau der Windenergie ist seit einigen Jahren ins Stocken geraten. In Raumordnungsplänen sind kaum noch Flächen für erneuerbare Energien ausgewiesen worden und die Genehmigungsverfahren haben sich verzögert oder sind oft aufgrund von verfahrensrechtlichen oder materiell-rechtlichen Problemen gescheitert. Planungsverfahren allein für Teilfortschreibungen von Regionalplänen haben in der jüngeren Zeit im Schnitt 5,3 Jahre gedauert.
Die rechtlichen Beschleunigungsinstrumente für den Ausbau der Windenergie an Land aus arten- und naturschutzrechtlicher Sicht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Es gibt viele Gründe, warum die Energiewende schneller umgesetzt werden muss als bisher. Die Klimaschutzziele sollen erreicht werden, das ist der zentrale Grund für die Beschleunigung. Aber die Rahmenbedingungen haben
sich mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine grundsätzlich verschärft. Eine beschleunigte Energiewende soll nun auchmöglichst schnell unabhängig von russischem Gas und Öl machen. Hinzu
kommt ein rasch steigender Strombedarf aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen insbesondere im Verkehrs-, Gebäude- und Industriebereich. Die zunehmende Elektrifizierung der Mobilität, die geplante Umrüstung auf Wärmepumpen und letztlich die sogenannte Sektorenkopplung
führen zu einem steigenden Bedarf an erneuerbaren Energien.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.
Der 'Doppelwumms' für die Windenergienutzung im Lichte von Akzeptanz, Beschleunigung und 'legislativer Effizienz'
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
Die Lage ist prekär. Krisen sind zum Dauerzustand geworden, Zeit für Resilienz wird immer knapper. Auf die einschneidende Coronakrise folgt die Energiekrise, verursacht durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, und über allem schwebt seit Jahr(zehnt)en die Klimakrise.