Der Brennwert im Bilanzkreis hat seit Beginn der Liberalisierung eine unterschiedliche Bedeutung bzw. Gewichtung gehabt. Bilanzierungsbrennwert, Referenzbrennwert oder vorläufiger Abrechnungsbrennwert sind andere Bezeichnungen für den Brennwert im Bilanzkreis. Nachfolgend wird dieser ausschließlich Bilanzierungsbrennwert genannt.
Durch die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 28. Mai 2008 ist aufgrund der alleinigen Verwendung vorläufiger Brennwerte im Rahmen der Bilanzkreisabwicklung jetzt auch eine Mehr-/Mindermengenabrechnung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) nach § 29 GasNZV erforderlich, so dass der Bilanzierungsbrennwert möglichst genau dem später festzustellenden Abrechnungsbrennwert entsprechen sollte. Durch die Neuregelung des Bilanzkreisregimes ist es erstmals erforderlich, auch für RLM-Ausspeisepunkte eine Mehr-/Mindermengenabrechnung durchzuführen. Die Lastgänge von RLM-Ausspeisepunkten werden mit einem festgelegten Bilanzierungsbrennwert vom Ausspeisenetzbetreiber allokiert. Dieser Bilanzierungsbrennwert wird - auch nachdem der gemäß DVGWArbeitsblatt G 685 errechnete Abrechnungsbrennwert des Liefermonats vorliegt - nicht korrigiert. Die Allokation ist diesbezüglich endgültig. Es dürfen zwischen dem Zeitpunkt D+1 bis M+29 an den Lastgängen nur noch - sofern notwendig - Ersatzwertbildung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 vorgenommen werden. Aufgrund der Differenz zwischen dem Bilanzierungsbrennwert und dem Abrechnungsbrennwert entstehen jeden Monat Abweichungen, die zwischen dem Transportkunden und dem Ausspeisenetzbetreiber abzurechnen sind.
Copyright: | © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH |
Quelle: | GWF Gas Erdgas 11/2010 (November 2010) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Bernd Syberg |
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