Europäische Gesetzesvorhaben aus Sicht der Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CEWEP)

Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über europäische Gesetzesvorhaben und Diskussionen, die für die Abfallverbrennung relevant sind, geben.

Es wird bewusst nicht auf das viel kritisierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Luxemburg C-458/00 eingegangen, da dies bereits ausgiebig von (fast) jedem und anlässlich (fast) jeder Gelegenheit kommentiert wurde.
Es lohnt sich aber doch, darauf hinzuweisen, wie sich die Politik kürzlich zum Thema energetische Verwertung in Abfallverbrennungsanlagen anlässlich der Revision der Verpackungsrichtlinie beholfen hat. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Dezember 2003 im Vermittlungsausschuss über die Revision der Verpackungsrichtlinie darüber geeinigt, dass das Mindestziel für Recycling von Verpackungsabfall von 25 % auf 55 % angehoben wird und – mit Ausnahmen – bis Dezember 2008 umzusetzen ist. Die Verwertungsquote beträgt 60 %.
Manche Mitgliedstaaten (neun) machten geltend, sie hätten Schwierigkeiten, diese Quoten zu erreichen, wenn die Verbrennung in Abfallverbrennungsanlagen nicht als energetische Verwertung anerkannt würde. Die Kommission hatte das Urteil im oben genannten Fall Luxemburg – unter heftigem Protest von CEWEP – in diesem Sinne interpretiert.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Optimierung der
Abfallverbrennung 1 (2004) (März 2004)
Seiten: 11
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Ella Stengler
 
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