Zur Mitbenutzung kommunaler Altpapier- Entsorgungssysteme

Rechte der Kommunen, Pflichten der Systembetreiber

Die Europäische Kommission hat die DSD AG mit Entscheidung vom 17.9.2001 verpflichtet, die sog. Leistungsverträge (d. h.: ihre Entsorgungsverträge) nach Ablauf der Freistellung gemäß Art. 81 Abs. 3 EGV zum 1.1.2004 neu auszuschreiben. Eine Ausschreibung der Entsorgungsverträge für Glas und Leichtverpackungen (LVP) ist im Jahr 2003 überwiegend erfolgt. In Abweichung von dieser allgemeinen Vorgabe hat die DSD AG - in Absprache mit dem Bundeskartellamt - die Kommunen bzw. die von ihr beauftragten Dritten mit der Entsorgung der PPK-Verpackungen vorläufig beauftragt.

In diesem Beitrag wird die grundsätzliche Frage aufgeworfen, inwieweit der Systembetreiber von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Mitbenutzung verpflichtet werden kann und damit die Kommune zum (vorrangigen) Vertragspartner der Systembetreiber wird, ob einer solchen Verpflichtung oder freiwilligen Vereinbarung zwischen öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger und Systembetreiber kartellrechtliche Verbote entgegenstehen und in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung des Systembetreibers verlangt werden kann.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Recht der Abfallwirtschaft 02/2004 (April 2004)
Seiten: 6
Preis: € 32,00
Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel
RA Wolfgang Siederer
 
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