Rechte der Kommunen, Pflichten der Systembetreiber
Die Europäische Kommission hat die DSD AG mit Entscheidung vom 17.9.2001 verpflichtet, die sog. Leistungsverträge (d. h.: ihre Entsorgungsverträge) nach Ablauf der Freistellung gemäß Art. 81 Abs. 3 EGV zum 1.1.2004 neu auszuschreiben. Eine Ausschreibung der Entsorgungsverträge für Glas und Leichtverpackungen (LVP) ist im Jahr 2003 überwiegend erfolgt. In Abweichung von dieser allgemeinen Vorgabe hat die DSD AG - in Absprache mit dem Bundeskartellamt - die Kommunen bzw. die von ihr beauftragten Dritten mit der Entsorgung der PPK-Verpackungen vorläufig beauftragt.
In diesem Beitrag wird die grundsätzliche Frage aufgeworfen, inwieweit der Systembetreiber von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Mitbenutzung verpflichtet werden kann und damit die Kommune zum (vorrangigen) Vertragspartner der Systembetreiber wird, ob einer solchen Verpflichtung oder freiwilligen Vereinbarung zwischen öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger und Systembetreiber kartellrechtliche Verbote entgegenstehen und in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung des Systembetreibers verlangt werden kann.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Recht der Abfallwirtschaft 02/2004 (April 2004) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel RA Wolfgang Siederer |
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