Zuordnung von Abfällen zu Spiegeleinträgen im System der AVV

Zur gefahrenrelevanten Eigenschaft H 14 ("ökotoxisch")bei der Entsorgung mineralischer Abfälle

Zum 1.1.2002 ist die Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat mit dem Erlass der AVV den Vorgaben des Europäischen Rechts Rechnung getragen und das europäische Abfallverzeichnis in deutsches Recht umgesetzt. Ausweislich ihres § 1 verfolgt die AVV zwei Funktionen. Zum einen wird eine verbindliche und europaeinheitliche Bezeichnung der verschiedenen Abfallarten vorgegeben, indem Abfälle auf der Grundlage des Verzeichnisses einem sechsstelligen Abfallschlüssel zugeordnet werden. Zum anderen wird mit der Zuordnung zum jeweiligen Abfallschlüssel die Überwachungsbedürftigkeit des Abfalls eingestuft.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Recht der Abfallwirtschaft 02/2004 (April 2004)
Seiten: 7
Preis: € 32,00
Autor: RA Dr. jur. Joachim Hagmann
Dr.-Ing. Christian Reppekus
 
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