Im Rahmen des Projektes 'Stream Map' wird ein mögliches Konzept für die zukünftige Entwicklung des Kleinwasserkraftsektors unter Berücksichtigung der 20-%-Ziele, wie sie im Energie- und Klimapaket der EU festgeschrieben sind, erstellt. Aufbauend auf den jeweils länderspezifisch vorhandenen Informationen werden Empfehlungen sowie nationale Aktionspläne erarbeitet, die die zukünftige Entwicklung dieses Sektors darstellen.
Von wenigen Staaten abgesehen, ist die Wasserkraft für einen nennenswerten bis bedeutenden Anteil der Stromerzeugung verantwortlich. Einen Anteil, der langlebig, verlässlich und wirtschaftlich lebensfähig ist. Die überragende und einzigartige Eigenschaft der Wasserkraft - ihre Speicherbarkeit - verschaffte insbesondere der großen Wasserkraft einen beachtlichen Impuls: Der europaweit boomende Ausbau der Windkraft und deren vergleichsweise unstete Erzeugungscharakteristik verlangt nach Speicherausgleich. Unverändert bedeutsam bleibt die Laufwasserkraft jeder Dimension, die nach über hundertjähriger Geschichte selbstverständlich in unserer Gesellschaft wurde. Gewohnheit lässt Qualitäten vergessen und Bemühen darum scheint entbehrlich. Das wäre eine sehr gefährliche Entwicklung. Die Nutzung der Wasserkraft ist eine Generationen überschreitende Verpflichtung. Ein Bruch dieser Tradition hätte prekäre Folgen. Obwohl vermeintlich altmodisch ist die Wasserkraft moderner und notwendiger als je zuvor.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 09 / 2010 (September 2010) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Ao. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Pelikan |
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dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).
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