Einsparungspotential durch Aufbereitung für die energetische Verwertung
Seit In-Kraft-Treten der Abfallablagerungsverordnung am 1. Juni 2005, seit dem 27. April 2009 durch die Deponieverordnung ersetzt, dürfen auf Deponien der Klasse I nur Abfälle mit einem Glühverlust von weniger als drei Masseprozent abgelagert werden. Zahlreiche überwiegend aus mineralischen Stoffen bestehende Abfälle halten dieses Kriterium nicht ein. Für die Verwertung mineralischer Abfälle gelten in Abhängigkeit vom Verwertungszweck noch strengere Bestimmungen. Bei der Verwertung mineralischer Abfälle stören organische Bestandteile. Andererseits können aus mineralischen Abfallgemischen abgetrennte brennbare Bestandteile, sofern sie in ausreichender Qualität vorliegen, energetisch verwertet werden.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Band 2 (2010) (September 2010) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. Michael Bräumer |
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