Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Solarsatzungen

Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz durch die Förderung Erneuerbarer Energien (EE) kommt dem Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden eine überragende Bedeutung zu. Die Europäische Union sah sich deshalb veranlasst, den Mitgliedstaaten in Art. 13 Abs. 4 UAbs. 3 RL 2009/28/EG2 aufzugeben, bis spätestens Ende 2014 angemessene EE-Nutzungspflichten für Gebäude in ihre jeweiligen baurechtlichen Vorschriften zu integrieren. Unabhängig und doch komplementär zu diesem Topdown-Ansatz der Union nutzen Kommunen die bereits heute bestehenden Möglichkeiten des Baurechts, um einen aktiven Beitrag zur Erhöhung des EE-Anteils im Gebäudesektor zu leisten.

I. Hintergrund
II. Ermächtigungsgrundlage
1. Die einschlägige Alternative des § 81 Abs. 2 HBO
2. Notwendigkeit
3. Die sonstigen Tatbestandsmerkmale der Ermächtigungsgrundlage
4. Die Zulässigkeit von Regelungen zur ersatzweisen Erfüllung der Solarpflicht
a. § 9 Abs. 1 Nrn. 1, 5 und 6 Solarsatzung Marburg als Regelungen extra legem
b. Rechtsfolge: Teilnichtigkeit
5. Satzungsermessen
III. Verstoß gegen höherrangiges Recht
1. Verhältnis zum EEWärmeG
2. Verhältnismäßigkeit
a. Geeignetheit
b. Erforderlichkeit
c. Angemessenheit
IV. Fazit
 



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 03/2010 (Juni 2010)
Seiten: 9
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. iur. Wolfgang Kahl
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.