Zur Herstellerregistrierung nach dem ElektroG

Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.4.2010 7 C 9.09

Nachdem es um den anfangs heftig umstrittenen Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) etwas ruhiger geworden ist, werden den zuständigen Gerichten in letzter Zeit verstärkt vollzugsbezogene Fragestellungen zur Entscheidung vorgelegt. Erst vor kurzem befasste sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit den Rücknahme- und Entsorgungspflichten von Elektroaltgeräten, die das ElektroG für Hersteller entsprechender Neugeräte statuiert. Nun hat das BVerwG in einer grundsätzlichen Entscheidung zu Inhalt und Reichweite der Registrierungspflicht für Hersteller von Elektrogeräten gegenüber der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) Stellung genommen



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2010 (Juli 2010)
Seiten: 4
Preis: € 32,00
Autor: Claudia Schoppen
Moritz Grunow
 
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