Am 12.12.2008 ist die neue AbfRL1 in Kraft getreten. Sie muss bis zum 12.12.2010 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Hierzu liegt ein Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 23.2.2010 für ein Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vor. Kernstück des Entwurfs ist ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welches einerseits die bewährten Strukturen und Elemente des geltenden KrW-/AbfG2 weitgehend beibehält und andererseits die neuen EG-rechtlichen Vorgaben nahezu 1:1 integriert. Dies gilt auch für die Definitionen der Begriffe 'Verwertung' und 'Beseitigung' in § 3 Abs. 22 und 25 KrWG. Diese betreffen die hier zu untersuchende Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Maßnahme eine Verwertung oder Beseitigung darstellt ('Ob'). Die Anforderungen an die Art und Weise der Maßnahme ('Wie') sind hingegen in den §§ 7-11 und 14-15 KrWG festgelegt.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2010 (Juli 2010) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Olaf Kropp |
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