Bei einer Änderung der Vertragsparteien durch die Übernahme eines Entsorgungsvertrags ist von einer Ausschreibungspflicht auszugehen
Das Vergaberecht erlaubt in ganz bestimmten Fällen, Leistungen nach einem Zuschlag zu erweitern oder Verträge abzuändern. Dabei ist zu prüfen, ob die Änderung oder Ergänzung des bestehenden Vertrages dann ein aufwendiges neues Vergabeverfahren erfordert, in das andere Anbieter einbezogen werden müssen. In der Rechtssache C 454/06 beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage, wann Änderungen eines Basisvertrags eine neue Auftragsvergabe im Sinne der Richtlinie 92/50/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge darstellen. In seinem Urteil vom 19. Juni 2008 heißt es hierzu, dass es entscheidend darauf ankomme, ob die Umgestaltung als eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Vertrags anzusehen ist und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrags erkennen lasse. Laut EuGH kann die Änderung eines öffentlichen Auftrags während seiner Laufzeit als wesentlich angesehen werden, wenn sie Bedingungen einführt, die es erlaubt hätten, andere als die ursprünglich zugelassenen Bieter zuzulassen. Wesentlich sei auch, ob die Änderungen die Gefahr mit sich bringen, dass der Wettbewerb zum Nachteil potenzieller neuer Bieter verfälscht wird. Desgleichen könne eine Änderung des ursprünglichen Auftrags als wesentlich angesehen werden, wenn sie den Auftrag in großem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert. Als wesentlich erkannte der EuGH auch eine Änderung, wenn sie das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags zugunsten des Auftragnehmers in einer Weise ändert, die im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehen war.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | Ausgabe 01 / 2010 (März 2010) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. jur. Thomas Ax |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.
Paludikultur als Chance für Landwirtschaft, Bioökonomie und Klima
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Wirtschaftliche Perspektiven sind notwendig, um die Landwirtschaft für die Umstellung von entwässerter Moorboden-Bewirtschaftung auf nasse Moornutzung zu gewinnen. Paludikultur-Rohstoffe bieten großes Potenzial für Klima und Bioökonomie. Erste marktfähige Anwendungen zeigen, dass sich etwas bewegt.
Die Revitalisierung von Mooren erfordert ein angepasstes Nährstoffmanagement
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Globale Herausforderungen wie der fortschreitende Verlust der biologischen Vielfalt, die Eutrophierung von Gewässern und die zunehmenden Treibhausgasemissionen erfordern die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Mooren. Bis jedoch langjährig entwässerte und intensiv genutzte Moore wieder einen naturnahen Zustand erreichen und ihre landschaftsökologischen Funktionen vollständig erfüllen, können Jahrzehnte vergehen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die hohen Nährstoffüberschüsse im vererdeten Oberboden.