Mit der Föderalismusreform im Jahre 2006 wurde dem Bund erstmals die volle Gesetzgebungskompetenz für das Wasserrecht übertragen. Das mit dem 'Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts' vom 31. Juli 2009 neu gefasste Wasserhaushaltsgesetz trat am 1. März 2010 in Kraft. Der Beitrag untersucht, wie weit die mit dem Gesetz angestrebten Ziele
erreicht werden und welche Aufgaben der Landesgesetzgebung verbleiben.
Ausgangspunkt der Föderalismusreform im Jahre 2006, soweit sie die umweltrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen betraf, war die Absicht, ein einheitliches Umweltgesetzbuch zu schaffen. Dieser Versuch war in den 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts - auch - an den fehlenden umfassenden Kompetenzen des Bundes im Wasserrecht, der nur eine Rahmengesetzgebungskompetenz besaß, gescheitert. Bei EG-Richtlinien im Umweltbereich wurden zudem nahezu regelmäßig die Fristen für die Umsetzung in nationales Recht überschritten; das erforderliche Zusammenspiel von bundes- und landesrechtlichen Regelungen erschien nicht als 'europatauglich".
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 04/2010 (April 2010) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Hans-Hartmann Munk |
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