Der Beitrag erörtert das Verhältnis zwischen Hochwasserschutz und Eigentum der betroffenen Anlieger. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Reform des deutschen Hochwasserschutzrechts und der Umsetzung der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz.
Das Hochwasserschutzrecht in Deutschland kann auf eine lange Tradition zurückblicken, hat aber insbesondere in den vergangenen fünf Jahren einen raschen Wandel der positiv-rechtlichen Rechtsgrundlagen zu verzeichnen. Nachdem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) jahrzehntelang lediglich eine und in Anlehnung an die alten deutschen Wassergesetze zudem recht kurz gefasste Bestimmung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten enthalten hatte, veranlassten insbesondere die kurz aufeinander folgenden Hochwasserereignisse an Rhein und Mosel zwischen 1993 und 1995 den Bund zu ersten tiefgreifenderen Eingriffen in das geltende Recht. Neben der Regelung der Überschwemmungsgebiete (§ 32WHG a. F.) wurde im Zuge dessen vor allem auch die Handhabung des Gewässerausbaus (§ 31 WHG a. F.) angepasst. Das Elbhochwasser im Wahljahr 2002 war sodann Anlass weitreichender Änderungen in der Gestalt des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes aus dem Jahre 2005, das neben einem differenzierteren System des Gebietsschutzes planerische Instrumente sowie eine Akzentuierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit in den Flussgebietseinheiten im WHG verankerte.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 07-08 / 2010 (August 2010) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Prof. Dr. Michael Reinhardt |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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