2008 konnte sich die Wien-Energie-Tochter Wienstrom GmbH bei der Versteigerung von Kleinwasserkraftwerken der Hidroelectrica S. A. erfolgreich gegen nationale und internationale Konkurrenz durchsetzen sowie gemeinsam mit strategischen Partnern 31 Kleinwasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von rund 20 MW erwerben. Die Anlagen wurden in die neu gegründete Wienstrom-Tochter Vienna Energy Forta Naturala Srl. eingegliedert und werden derzeit einem umfassenden Sanierungsprogramm unterzogen. Wien Energie ist damit bereits der drittgrößte Betreiber von Kleinwasserkraftwerken in Rumänien.
Die durch CO2-Ausstoß verursachten Klimaprobleme stellen die Menschheit vor eine große Herausforderung und vor allem die Europäische Union hat erkannt, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um Anreize für Unternehmen zu setzen, in umweltfreundliche, nachhaltige und CO2-arme Technologien zu investieren. Die Europäische Union hat sich dabei mit '20/20/20" große Ziele gesetzt. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der Erneuerbaren Energie am gesamten Endenergieverbrauch auf 20 % gesteigert werden. Weiters sollen bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 % erhöht und die Treibhausgasemissionen um 20 % gesenkt werden [1].
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 07-08 / 2010 (August 2010) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Mag. Jörg Gmeinbauer |
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Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.