Das Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern der RADAG am Hochrhein, der in diesem Abschnitt die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz darstellt, wurde 1929 bis 1933 als Ausleitungskraftwerk gebaut und war bisher für einen Nenndurchfluss von 1 100 m³/s konzipiert (Bild 1). Die mehrheitlich der RWE Innogy GmbH gehörende Anlage wird seit 2004 per Betriebsführungsvertrag von der Schluchseewerk AG betrieben. Im Zuge der Konzessionserneuerung 2003 gab es die Forderung zur Verbesserung der Abflusssituation in der Ausleitungsstrecke. Mit einer Dotierung von 3 bis 8 m3/s waren auf der 3,8 km langen Ausleitungsstrecke in der Tat ökologische Defizite vorhanden.
Das Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern der gleichnamigen Aktiengesellschaft (RADAG) ist ursprünglich ein Kanalkraftwerk und liegt am Hochrhein nach der Aaremündung bei Waldshut. Es wurde von Februar 2007 bis Dezember 2009 durch ein Wehrkraftwerk um 28 MW auf 108 MW installierte Gesamtleistung erweitert. Mit dem Wehrkraftwerk werden 200 bis 300 m³/s in die 3,8 km lange Ausleitungsstrecke eingeleitet, was die Energieerzeugung um 122 GWh auf 650 GWh Jahresarbeitsvermögen ansteigen lässt. Die klassische Rohrturbine wird im Verbund mit der Altanlage automatisch und unbesetzt betrieben. Die hohe Restwassermenge bewirkt eine große gewässerbiologische Aufwertung durch die Wasserabgabe in der Ausleitungsstrecke. Ergänzend wurden in der ca. 12 km langen Konzessionsstrecke eine Reihe von Aufwertungsmaßnahmen und der Bau eines naturnahen Umgehungsgewässers am Wehrkraftwerk umgesetzt. Die Gesamtkosten betrugen rund 68 Mio. Euro inklusive 4 Mio. Euro für die Aufwertungsmaßnahmen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 06 / 2010 (Juni 2010) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dr.-Ing. Manfred Rost Dipl.-Ing. Günter Schlageter |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.
Der Energiespeicher Riedl als Projekt von vorrangigem europäischem Interesse
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2023)
Das Pumpspeicherkraftwerk Energiespeicher Riedl mit einer Leistung von 300 MW befindet sich seit dem Jahr 2012 im Genehmigungsverfahren. Das Vorhaben wurde von der Europäischen Kommission mehrmals auf die unionsweite Liste der Projekte von gemeinsamem Interesse aufgenommen. Damit wird dem Projekt ein Vorrangstatus zuerkannt, der die Erforderlichkeit des Vorhabens in energiepolitischer und klimabezogener Hinsicht begründet.
Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum für Meeresnatur
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ),2 gewährt den Küstenstaaten jenseits des Küstenmeers in der ausschließlichenWirtschaftszone (AWZ) souveräne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über
dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).
Alpine Kleinwasserkraft: Gewässerökologie und Mehrwert für die Region
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2023)
Als Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung werden leinwasserkraftanlagen
(KWKA) erhalten, ausgebaut und an geeigneten Standorten auch neu erstellt. Heutzutage gelten Anlagen bis 10 MW installierter Leistung international als KWKA [1]. In den Jahren 2013 bis 2019 stieg deren installierte Leistung weltweit von 71,0 auf 78,0 GW (+9,9 %) und in Europa von 17,8 auf 19,7 GW (+10,7 %) [1].