Wasserpreise: Äpfel nicht mit Birnen vergleichen

Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 2.2.2010 (Az.: KVR 66/08) ist die Diskussion über unterschiedliche Wasserpreise neu aufgeflammt. Der Bundesgerichtshof hatte mit diesem Urteil die Preissenkungsverfügung der hessischen Kartellbehörde gegen den Wasserversorger der Stadt Wetzlar (enwag Energie und Wassergesellschaft mbH) bestätigt. Aus diesem Urteil dürfen voreilig allerdings keine falschen Schlüsse gezogen werden.

Der Missbrauchsvorwurf bezieht sich nur auf einen einzigen Wasserversorger. Nicht alle Wasserversorger in Deutschland dürfen deshalb 'über einen Kamm geschoren werden." Die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle beschränkt sich außerdem nur auf privatrechtlich organisierte Wasserversorgungsunternehmen, die z. B. in der Rechtsform der GmbH tätig sind und private Entgelte erheben. Dieses hat auch das Bundeswirtschaftsministerium mit Datum vom 15.3.2010 auf eine Kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 17/868) bestätigt. Wasserversorger, die öffentlich-rechtlich (z. B. in der Rechtsform des Regie-/Eigenbetriebes) tätig sind und Wassergebühren erheben, unterliegen der Kontrolle der Verwaltungsgerichte. Der Bürger kann gegen einen Wassergebührenbescheid klagen. Die Verwaltungsgerichte überprüfen dann, ob die Wassergebühr nach dem Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes rechtmäßig kalkuliert worden ist. Einen besseren Rechtsschutz gibt es nicht.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 07-08/2010 (Juli 2010)
Seiten: 1
Preis: € 0,00
Autor: Dr. jur. Peter Queitsch
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'