Teure Fehler

Schadensersatzansprüche des Bieters nach Zuschlagserteilung im fehlerhaften Vergabeverfahren von Entsorgungsverträgen sind nach neuer Rechtsprechung möglich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26. Januar 2010 (Az: X ZR 86/08) entschieden, dass ein Auftraggeber einem Bieter-Unternehmen Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers leisten muss, wenn und soweit das Bieter-Unternehmen bei in jeder Hinsicht rechtmäßigem Vergabeverfahren den Auftrag hätte erhalten müssen. Das setzt im Streitfall voraus, dass dargelegt und nachgewiesen werden muss, welchen Preis das Unternehmen angeboten hätte, wenn der Auftraggeber den festgestellten Vergabefehler unterlassen hätte, sowie dass das Unternehmen auch auf dieses Angebot den Zuschlag hätte erhalten müssen. Dies gilt selbst dann, wenn dem Kläger im fehlerhaften Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt worden ist.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: Ausgabe 02 / 2010 (April 2010)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. jur. Thomas Ax
 
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