Werden Deponien zukünftig überhaupt noch benötigt? Sollen die Abfälle nicht vermieden oder verwertet statt auf Deponien beseitigt werden? Hört man nicht häufig, dass 2020 das deponielose Zeitalter beginnt? Das soll sogar die Bundesregierung verkündet haben. Und dann noch neue Deponieregelungen? Wäre das nicht ein vermeidbarer Aufwand gewesen?
Tatsache ist, dass sich das Bundesministerium für Umwelt im Jahre 1999 nur zu den Siedlungsabfällen geäußert hat. Diese sollten durch Entwicklung weitergehender Verwertungsverfahren bis 2020 sämtlich verwertet werden, sodass es dafür keine Deponien mehr bräuchte. Das ist heute schon fast erreicht. Nur noch ca. drei Millionen Tonnen Behandlungsreste von hausmüllähnlichen Siedlungsabfällen gelangen zur Beseitigung auf Deponien - nicht verwertbare Schlacken aus den Müllverbrennungsanlagen und die biologisch stabilisierte Feinfraktion (kompostähnlich) aus den mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen. Insgesamt auf Deponien abgelagert wurden aber im Jahre 2007 immerhin ca. 43 Millionen Tonnen. Es gibt also noch genügend Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, die derzeit nicht verwertbar sind. Und deren Mengen könnten noch (erheblich?) ansteigen, wenn die Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe durch schärfere Regelungen zum Grundwasserschutz erschwert wird.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 22. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2010 (April 2010) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Bernd Engelmann |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau
der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland
Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens
- ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.
Klimaschutzrecht und Erzeugung erneuerbarer Energien in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Verschachtelte Gesetzgebung unter politischer Ungewissheit