Entwicklungen beim Deponierecht: Die neue Deponieverordnung

Werden Deponien zukünftig überhaupt noch benötigt? Sollen die Abfälle nicht vermieden oder verwertet statt auf Deponien beseitigt werden? Hört man nicht häufig, dass 2020 das deponielose Zeitalter beginnt? Das soll sogar die Bundesregierung verkündet haben. Und dann noch neue Deponieregelungen? Wäre das nicht ein vermeidbarer Aufwand gewesen?

Tatsache ist, dass sich das Bundesministerium für Umwelt im Jahre 1999 nur zu den Siedlungsabfällen geäußert hat. Diese sollten durch Entwicklung weitergehender Verwertungsverfahren bis 2020 sämtlich verwertet werden, sodass es dafür keine Deponien mehr bräuchte. Das ist heute schon fast erreicht. Nur noch ca. drei Millionen Tonnen Behandlungsreste von hausmüllähnlichen Siedlungsabfällen gelangen zur Beseitigung auf Deponien - nicht verwertbare Schlacken aus den Müllverbrennungsanlagen und die biologisch stabilisierte Feinfraktion (kompostähnlich) aus den mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen. Insgesamt auf Deponien abgelagert wurden aber im Jahre 2007 immerhin ca. 43 Millionen Tonnen. Es gibt also noch genügend Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, die derzeit nicht verwertbar sind. Und deren Mengen könnten noch (erheblich?) ansteigen, wenn die Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe durch schärfere Regelungen zum Grundwasserschutz erschwert wird.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 22. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2010 (April 2010)
Seiten: 6
Preis: € 3,00
Autor: Dr.-Ing. Bernd Engelmann
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.