Die Abfallrahmenrichtlinie und das Ziel einer europäischen Recyclinggesellschaft - Was kann das Abfallrecht leisten?

In ihrer thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling aus dem Jahr 2005 als einem Teil des sechsten Umweltaktionsprogramms hat die EU-Kommission erstmals das Ziel einer 'europäischen Recyclinggesellschaft' genannt. Fußen soll diese auf einem 'Recycling-Binnenmarkt mit einem hohen Umweltschutzniveau.' Als Beitrag dazu, die EU diesem Ziel näher zu bringen, wurde im November 2008 die neue Richtlinie über Abfälle erlassen, die bis Ende 2010 in nationales Recht umzusetzen ist.

Die Europäische Kommission sieht die Abfallrahmenrichtlinie als Beitrag für die Etablierung einer 'europäischen Recyclinggesellschaft'. Davon sind wir in weiten Teilen Europas noch deutlich entfernt. Aber auch in Deutschland gibt es erhebliche Optimierungspotenziale. Instrumente, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann, sind nach der Abfallrahmenrichtlinie vor allem Abfallvermeidungsprogramme, eine erweiterte Herstellerverantwortung und Getrenntsammlungssysteme für recycelbare Abfälle. In Deutschland sollte der Gedanke der Produktverantwortung jenseits gesetzlicher Verwertungsquoten neue Impulse bekommen, und es sollten die verschiedenen Bereiche der Produktverantwortung vernetzt werden. Eine Optimierung der Getrenntsammlung erscheint ebenso angezeigt wie eine vollständige energetische Verwertung nicht recycelter Abfälle und eine verbesserte Aufbereitung der Verbrennungsrückstände.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 22. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2010 (April 2010)
Seiten: 13
Preis: € 6,50
Autor: MinDirig. a. D. Prof. Dr. Gottfried Jung
 
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