Die Umsetzung der EU-Emissionshandels-Richtlinie aus der Perspektive eines globalen Energie-Konzerns

Im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichten sich die Industriestaaten, ihre Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase im Zeitraum 2008 bis 2012 um mindestens 5% gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren.

Die Europäische Union hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls dazu verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen um 8% zu reduzieren und dieses Ziel auch unabhängig davon, an anderer Stelle bekräftigt. Um das europäische Klimaschutzziel auf kosteneffiziente Weise erreichen zu können, beabsichtigt die Europäische Union, die durch das Kyoto-Protokoll geschaffenen „flexiblen Instrumente“ einzusetzen. Zur Schaffung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten hat die EU am 13. Oktober 2003 eine entsprechende Richtlinie – im folgenden Richtlinie oder EU-Richtlinie genannt – erlassen. Im Einklang mit den Bestimmungen des Kyoto-Protokolls und den Vereinbarungen von Marrakesch (November 2001) ist der Einsatz der projektbezogenen Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism als Begleitmaßnahme geplant.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 01/2004 (Januar 2004)
Seiten: 9
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Jörg Adolf
Karlheinz Berg
 
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