Im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichten sich die Industriestaaten, ihre Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase im Zeitraum 2008 bis 2012 um mindestens 5% gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren.
Die Europäische Union hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls dazu verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen um 8% zu reduzieren und dieses Ziel auch unabhängig davon, an anderer Stelle bekräftigt. Um das europäische Klimaschutzziel auf kosteneffiziente Weise erreichen zu können, beabsichtigt die Europäische Union, die durch das Kyoto-Protokoll geschaffenen flexiblen Instrumente“ einzusetzen. Zur Schaffung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten hat die EU am 13. Oktober 2003 eine entsprechende Richtlinie – im folgenden Richtlinie oder EU-Richtlinie genannt – erlassen. Im Einklang mit den Bestimmungen des Kyoto-Protokolls und den Vereinbarungen von Marrakesch (November 2001) ist der Einsatz der projektbezogenen Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism als Begleitmaßnahme geplant.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | EurUP 01/2004 (Januar 2004) |
| Seiten: | 9 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Dr. Jörg Adolf Karlheinz Berg |
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