Desinfektionsbeständigkeit von Werkstoffen für Produkte in der Trinkwasser-Installation

Anforderungen und Prüfungen nach DVGW-Regelwerk

Laut Trinkwasserverordnung 2001 dürfen gemäß §11 zur Aufbereitung des Wassers für den menschlichen Gebrauch nur Stoffe verwendet werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit bekannt gemacht worden sind. Die so genannte vom Umweltbundesamt geführte §11-Liste enthält Angaben über Reinheitsanforderungen, Verwendungszwecke, zulässige Zugabemengen und zulässige Höchstkonzentrationen von im Wasser verbleibenden Restmengen und Reaktionsprodukten. Weitestgehend unberücksichtigt bleibt jedoch die Fragestellung der Wechselwirkung zwischen eingesetztem Desinfektionsmittel und Werkstoff. Dabei geht es um die Beantwortung der Frage, ob ein Werkstoff bzw. die Trinkwasser-Installation bei Einsatz der gelisteten Aufbereitungsstoffe unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Schaden nimmt. Hier sind Planer, Hersteller und Handwerk gleichermaßen angesprochen.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 03 - 2010 (März 2010)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Peter Frenz
Dipl.-Ing. Volker Meyer
 
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