Es ist allgemeine Praxis der Brandvorsorge, dass zur Brandbekämpfung im bebauten kommunalen Bereich das benötigte Löschwasser vorrangig aus dem Trinkwassernetz entnommen wird. Für den Netzbetreiber ist von Interesse, welche kostenmäßigen Auswirkungen die Löschwasserbereitstellung über das Trinkwassernetz mit sich bringt. Diese Fragestellung ist für ein bestehendes und für die alleinige Versorgungsaufgabe meist überdimensioniertes Wassernetz nicht direkt berechenbar, mittels Zielnetzuntersuchung jedoch quantifizierbar.
Nach den für den Brandschutz geltenden Rechtsvorschriften der Bundesländer (Brand- und Feuerschutzgesetze) haben die Gemeinden den Löschwassergrundschutz ausreichend, eigenverantwortlich und kostentragend sicherzustellen. Für diese Sicherstellung bietet sich im bebauten Raum - bis auf Ausnahmen - die Nutzung der öffentlichen Trinkwassernetze an, die neben ihrer permanenten Trinkwasser-Versorgungsaufgabe zusätzlich die Bereitstellung von Löschwasser für Gebäude im Bedarfsfall (mit örtlichen Mengeneinschränkungen) übernehmen können. Die Aufgabe der Sicherstellung der flächendeckenden Nutzung der bestehenden Wassernetze im Brandfall durch die Feuerwehr übertragen in der Regel die Gemeinden in partnerschaftlicher Zusammenarbeit auf ihre Wasserversorgungsunternehmen (WVU). Die gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde bleibt dabei jedoch bestehen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 05 - 2010 (Mai 2010) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dr. Ing. Dirk König Dipl.-Ing. Rudi Wehr |
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