Die Verbrennung von Abfall ist janusköpfig.
Trotz im Prinzip gleicher chemisch-physikalischer Vorgänge kann Verbrennung von Abfällen Verwertung oder Beseitigung sein. Die Rechtsfolgen sind gravierend. Bei der Verwertung gelten die Regeln des Marktes und der Freizügigkeit von Waren im Binnenmarkt der EU, bei der Beseitigung gelten Überlassungspflichten und Autarkieprinzip. Nach § 6 KrW-/AbfG gelten ferner konkrete Zulässigkeitskriterien für die energetische Verwertung in Deutschland.
Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban |
Quelle: | 9. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2004) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 2,50 |
Autor: | Dr.-Ing Helmut Schnurer |
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