Zur Umsetzung der Europäischen Umwelthaftungsrichtlinie (UHRL) hat der Bund das Umweltschadensgesetz (USchadG) erlassen, das am 14.11.2007 in Kraft getreten ist. Das Gesetz stuft den Betrieb einer Deponie als potenziell gefährlich ein und begründet eine Gefährdungshaftung. Dieser Beitrag widmet sich angesichts der neuen Regelungen den Fragen: Welche Anforderungen resultieren aus dem Umweltschadensgesetz für einen Deponiebetrieb und welche Bedeutung hat das neue Gesetz für den Deponiebetreiber als juristische Person bzw. für die Organe, Organmitglieder und Mitarbeiter?
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2010 (Januar 2010) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl Dr. Gerhard Molkenbur |
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