Im Einkommensteuergesetz ist zunächst die getrennte Ermittlung der Einkünfte von sieben Einkunftsarten geregelt. Für die Einordnung von Biogasanlagen kommen grundsätzlich mehrere Einkunftsarten in Betracht.
Die Zuordnung zu einer bestimmten Einkunftsart hat ganz erhebliche Auswirkungen auf die Ermittlung der Einkünfte (Gewinn/Verlust oder Überschuss-Einnahmen/Ausgaben). Außerdem wird die ertragsteuerliche Einordnung der Einkünfte für andere Steuerarten, aber auch außersteuerliche Sachverhalte, herangezogen.
Copyright: | © Fachverband Biogas e.V. |
Quelle: | Jahrestagung 2008 (Januar 2008) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 6,50 |
Autor: | Dipl.-Betriebswirt (FH) Ernst Schnekenburger |
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