Ermittlung der CO2-Konzentrationsgrenze für den Betrieb von Gas-Endgeräten

Das DVGW-Arbeitsblatt G 262 (Stand 2007) gibt für Gase aus regenerativen Quellen eine maximale Konzentration im Mischgas von 6 % an. Konzentrationen darüber hinaus, die sich evtl. aus den Wobbe- Index-Grenzen aus dem DVGW Arbeitsblatt G 260 ergeben, bieten evtl. Möglichkeiten, die Aufbereitung und Konditionierung von Biogas einfacher und kostengünstiger zu gestalten und damit den Zugang von aufbereitetem Biogas für die Einspeisung in L-Gas-Netze zu vereinfachen. Um das entsprechende Regelwerk weiterzuentwickeln (G 262), wurden in einer Studie die maximal möglichen CO2-Konzentrationen anhand feldüblicher Gasgeräte untersucht.

Für die Überprüfung der Funktion wurden an jedem Gerät Kaltstarts mit gekühlter Verbrennungsluft sowie Dauerversuche mit verschiedenen synthetischen Biogasgemischen im Labor durchgeführt. Die gekühlte Verbrennungsluft bedeutet dabei eine zusätzliche Verschärfung der Versuchsrandbedingungen. Ziel ist die breite und grundlegende Ermittlung der technischen Grenzen und Beeinfl ussung von Gasgeräten beim Betrieb mit CO2-reichen Gasen an der Wobbe- Index-Grenze in Bezug auf die Funktion der Geräte. Die Versuchsergebnisse zeigen, dass alle untersuchten Geräte bei den Versuchsreihen mit einer CO2- Konzentration von 11,3 und 14,0 Vol.-% im Brenngas problemlos gestartet bzw. betrieben werden konnten. Bei der Versuchsreihe mit einer CO2-Konzentration von 18,6 Vol.-% kam es bei einigen Geräten zu Zündschwierigkeiten bzw. Auffälligkeiten beim Brennverhalten. Es sei darauf hingewiesen, dass das Versuchsprogramm auf eine Grenzwertbestimmung abzielt und die verwendeten Gase in ihrer Zusammensetzung deutlich über die Regelwerksgrenzen hinausgehen. Ferner gelten die Betrachtungen ausdrücklich nicht für H-Gas.
 
Biogas, CO2-Konzentrationsgrenze, L-Gas-Netze, Biogaseinspeisung, Funktionstests, DVGW G 262



Copyright: © Vulkan-Verlag GmbH
Quelle: GWF Gas Erdgas 03/2010 (März 2010)
Seiten: 5
Preis: € 5,00
Autor: Dipl.-Ing. Frank Burmeister
Dipl.-Ing. Janina Senner
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke in Deutschland
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2025)
Wasserwiederverwendung trägt zur Entlastung natürlicher Wasserressourcen bei. Die seit 2023 gültigen EU-Mindestanforderungen an Wasserwiederverwendung werden derzeit in deutsches Wasserrecht integriert. Das im Juli 2025 erschienene Merkblatt DWA-M 1200 erleichtert die praktische Umsetzung von Wasserwiederverwendung in Deutschland.

Wasserbau 2.0 - Biodiversität im Fokus
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2025)
Innovative Betonsteine als Ersatz für natürliche Wasserbausteine können Vorteile beim ökologischen Fußabdruck, beim Bau, bei der Besiedlungsfähigkeit und sogar bei der Wiederverwendung bieten. Dargestellt werden die Entwicklung und mögliche Einsatzgebiete.

Talsperren - Essenziell fuer die Minderung der Klimawandelfolgen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Die Bedeutung von Talsperren und Wasserspeichern wird in diesem Beitrag im Kontext des Klimawandels und der steigenden globalen Wassernachfrage betrachtet. Die Diskrepanz zwischen Wassernachfrage und verfügbarer Speicherkapazität wächst aufgrund von Klimawandel, Bevölkerungswachstum und Rückgang der Süßwasservorräte. Viele große Talsperren weltweit sind über 50 Jahre alt, was zum Teil Bedenken hinsichtlich ihrer Standsicherheit und Verlandung des Stauseevolumens aufwirft. Die Verlandung ist ein weltweit zunehmendes Problem. Ohne nachhaltige Maßnahmen werden bis 2050 viele Stauseen im Mittel bis zu 50 % verlandet sein. Eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Maßnahmen zur Minderung der Stauraumverlandung angesichts eines wachsenden globalen Wasserspeicherbedarfs sind unabdingbar.