In Deutschland gab es ehemals 50.000 Deponien. Jede größere Ortschaft hatte eine sogenannte 'Bürgermeisterkippe'. Meist waren diese Deponien unzureichend befestigt. Erst 1972 trat ein einheitliches Abfallbeseitigungsgesetz in Kraft, das auch technische Anforderungen an Deponien enthielt. Da nur wenige Deponien diesen Anforderungen entsprachen oder nachgerüstet werden konnten, reduzierte sich die Anzahl der Deponien in den folgenden Jahren auf etwa 500.
In Deutschland ist das Verbringen von nicht vorbehandelten Siedlungsabfällen mit organischen Anteilen seit dem 1. Juni 2005 gemäß der Verwaltungsvorschrift TASi (Technische Anleitung Siedlungsabfall) von 1993 verboten. Auf europäischer Ebene trat am 16. Juli 2009 die Deponieverordnung in Kraft. Alle Deponien, die nicht den Vorgaben der Richtlinien entsprechen, müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Ressourcenschutz, Umweltschutz und Innovationskraft sind die Eckpfeiler der Verbandsstrategie 2020. Das Ziel des VKS im VKU ist die Etablierung einer nachhaltigen Abfall- und Ressourcenwirtschaft, um Entsorgungssicherheit, Daseinsvorsorge sowie Umwelt- und Ressourcenschutz gewährleisten zu können.
Die Deponierung von Siedlungsabfällen ist nicht mit der Verbandsstrategie vereinbar. Der VKS im VKU fordert den Ausbau des Umweltschutzes durch die energetische und stoffliche Verwertung von Sekundärrohstoffen im Abfall und die energetische Nutzung des Restabfalls.
Copyright: | © Verlag Abfall aktuell |
Quelle: | Band 35 - Deponietechnik 2010 (Februar 2010) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 2,80 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Ulrich Siechau |
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