Kaum eine Rechtsmaterie berührt ein größeres politisches und wirtschaftliches Konfliktpotenzial als das Recht der Instandhaltung von Abwasserkanälen. Das Ineinandergreifen von Wasser-, Straf- und Satzungsrecht einerseits und technischem Regelwerk andererseits setzt öffentlichen und privaten Leitungsbetreibern Handlungspflichten, mit denen Dutzende Milliarden Euro für Sanierungsinvestitionen erforderlich werden. Umso bedeutsamer ist, dass das Wasserrecht als zentrale Säule des 'Kanalrechts' durch eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) jüngst grundlegend verändert wurde.
Fast 550.000 Kilometer lang sind inzwischen die öffentlichen Abwassernetze Deutschlands. Beschickt werden iese Infrastrukturen aus Grundstücksentwässerungsanlagen in privater Verantwortung mit einer Länge von mindestens einer, eher aber 1,5 Millionen Kilometern (da es keine rechtliche Grundlage für statistische Erhebungen zu privaten Leitungen gibt, fehlen leider wirklich belastbare Zahlen hierzu). Über den Zustand der Kanäle weiß man aus den Umfragen der DWA der letzten Jahre, dass rund ein Fünftel der öffentlichen Systeme in unterschiedlichem Grade schadhaft ist. Die Einschätzung der Defektraten bei privaten Kanälen (Hausanschlüsse und Grundleitungen auf häuslichen und gewerblichen Grundstücken) schwankt zwischen 50 und 90 Prozent. So kommt man zu einem Bestand von 110.000 Kilometern schadhafter öffentlicher Kanäle und zwischen 500.000 und 1,35 Millionen Kilometern Sanierungsbedarf auf privaten Grundstücken.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 11 - 2009 (November 2009) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Ulrich Winkler |
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