Die neue Deponieverordnung - integriert, vereinfacht, praxisgerecht?

Es waren die Länder, die den Anstoß für dieses Projekt gaben: Bereits am 31. Mai 2002 hatte der Bundesrat in einer Entschließung anlässlich der Zustimmung zur Deponieverordnung die Bundesregierung aufgefordert, 'den Entwurf einer neuen Deponieverordnung vorzulegen, die sämtliche deponie- und ablagerungsspezifischen Belange in einer einzigen Verordnung zusammenfasst...'[2]. Nachdem der Auftrag zweimal angemahnt war - Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau vom 26. November 2004 [3] und Protokollerklärung Bayerns anlässlich der Bundesratsbehandlung zur Deponieverwertungsverordnung am 29. April 2005 [4] - legte das BMU am 1. Februar 2007 schließlich einen ersten Arbeitsentwurf einer integrierten Deponieverordnung vor.

1. Vorbemerkung
2. Ausgangspunkt und Ablauf
3. Struktur und Inhalt der Verordnung
3.1 Regelungsstruktur
3.2 Anhänge der Deponieverordnung
4. Bewertung aus bayerischer Sicht
4.1 Verwertung von Deponieersatzbaustoffen
4.2 Geologische Barriere
4.3 Weiterbetrieb von Altdeponien und Bestandsschutz
4.4 Fortbestand der Verwaltungsvorschriften
4.5 Anforderungen an Deponien der Klasse 0
4.6 Festlegungen zum Stand der Technik
5. Ausblick



Copyright: © LGA Bautechnik GmbH
Quelle: Deponieseminar 2009 (Juni 2009)
Seiten: 16
Preis: € 5,00
Autor: Ministerialrat Dr. Bruno Kaukal
 
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