Betrachtungen aus Anlass der Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Die Kreislaufwirtschaft wird in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung durch die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes 1996bestimmt. Danach werden die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft durch die Abfallvermeidung und durch die stoffliche ebenso wie die energetische Verwertung beschrieben. Die Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft richten sich primär an Erzeuger oder Besitzer von Abfällen im Rahmen der Eigenentsorgung (§ 5 KrW-/AbfG) sowie an die Hersteller und Vertreiber von Erzeugnissen im Rahmen der Produktverantwortung (§§ 22 ff. KrW-/AbfG), lediglich subsidiär an die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (§§ 13, 15 KrW-/AbfG), welche die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen und der Abfälle zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen durchzuführen haben.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 06 / 2009 (Dezember 2009) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Professor Dr. Wolfgang Klett |
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