Europarechtliche Spielräume für Andienungs- und Überlassungspflichten

Bereits seit dem Wallonien-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 9.7.1992 steht fest, dass Abfälle als Waren im Sinne des EG-Vertrages grundsätzlich an der Warenverkehrsfreiheit teilhaben, die Beschränkung ihrer grenzüberschreitenden Verbringung folglich nicht bzw. nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. Namentlich hat der Gerichtshof in dem Urteil Freiverkehrsbeschränkungen für Abfälle zur Beseitigung wegen ihrer Besonderheiten für gerechtfertigt erachtet. Der Gemeinschaftsgesetzgeber hat den Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung bei der Ausgestaltung des sekundären Gemeinschaftsrechts Rechnung getragen und eine mitgliedstaatliche Entsorgungsautarkie im Wesentlichen nur für Abfälle zur Beseitigung zugelassen, nicht jedoch für verwertbare Abfälle.

I. Einführung
II. Vorgaben des Sekundärrechts
1. EG-Abfallverbringungsverordnung 2006
2. EG-Abfallrahmenrichtlinie
III. Vorgaben des Primärrechts
1. Warenverkehrsfreiheit
2. Wettbewerbsregeln
IV. Rechtfertigung von Beschränkungen
durch Artikel 86 Abs. 2 EGV
1. Anwendungsbereich der Ausnahme
2. Rechtfertigung der Gemeinschaftsrechtsbeeinträchtigung?
V. Zusammenfassung und Konsequenzen



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 / 2009 (Dezember 2009)
Seiten: 9
Preis: € 32,00
Autor: RA Dr. Martin Dieckmann
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.