Sowohl der Hochwasserschutz im Binnenland als auch der Küstenschutz sind ein wesentlicher Bestandteil der wasserwirtschaftlichen Aufgaben der deutschen Bundesländer. Die historisch gewachsene physische Hochwasserinfrastruktur und deren Betrieb und Unterhaltung einschließlich der dafür zuständigen Behörden
und Organisationen werden in den jeweiligen Landeswassergesetzen durch umfangreiche Regelungen berücksichtigt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde im Grundgesetz (GG) die bisherige Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft abgeschafft.
Die deutsche Bundesregierung und die Bundesländer waren und sind aktiv beteiligt an der Genese und der Umsetzung der EG-Hocherwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL). Die Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) stellte und stellt hierbei die geeignete Plattform für die zu leistenden umfangreichen fachlichen Arbeiten im Gesamtprozess dar. Die Länder als Träger der Vollzugsaufgaben der Wasserwirtschaft sind aktuell dabei, basierend auf dem neuen Wasserhaushaltsgesetz des Bundes die konkrete Umsetzung der HWRM-RL vorzubereiten. Die Anerkennung der Vorleistungen nach Artikel 13 der HWRM-RL wird durch die Länder aktiv aber auch differenziert vorangetrieben, dazu zählen z. B. solche Vorleistungen wie Gefahren- und Risikokarten, Hochwasserschutzpläne, Hochwasseraktionspläne und Generalpläne für den Küstenschutz. Die Federführung dafür liegt beim neugegründeten Ständigen Ausschuss der LAWA 'Hochwasserschutz und Hydrologie (AH)".
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 11 / 2009 (Dezember 2009) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Prof. Dr. Martin Socher Peter Horn |
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