Den Netzbetreibern/Messstellenbetreibern wird mit der Liberalisierung des Messwesens eine Vielzahl von inhaltlichen Vorgaben, verbunden mit engen zeitlichen Fristen, auferlegt. Dies betrifft insbesondere die neuen Regelungen des § 21 b Abs. 3a/3b EnWG.
Europäischer und damit auch hiesiger politischer Wille ist es, Standardlastprofilkunden durch zeitnahe Information für den bewussten Umgang mit Energie zu sensibilisieren (vgl. § 21b Abs. 3a/3b EnWG ) und zum Energiesparen zu motivieren. (Für den Bereich der Elektroenergie ist dieses Ziel mit dem Anreiz durch neue Tarife bereits verschärft formuliert worden - vgl. § 40 Abs. 3 EnWG.) Um dieses Ziel auch für das Gasfach zu erreichen, können die im Folgenden beschriebenen Ansätze verfolgt werden.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 11 - 2009 (Oktober 2009) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Verm.-Ass. Dipl.-Ing. Frank Dietzsch |
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