Altbatterieentsorgung nach dem neuen Batteriegesetz

Mit dem am 30.6.2009 verkündeten Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren setzt die Bundesrepublik Deutschland die geänderten europäischen Rahmenbedingungen der Altbatterieentsorgung in innerstaatliches Recht um. Das Gesetz tritt zum 1.12.2009 in Kraft und wird die geltende Batterieverordnung ablösen.

I. Anlass der Neuregelung
Mit der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG1 hat die EU die bisher geltende Richtlinie 91/157/EWG des Rates vom 18. März 1991 über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren2 mit Wirkung zum 26. September 2008 durch einen neuen Rechtsrahmen ersetzt und novelliert damit die europäischen Vorgaben bezüglich des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der umweltverträglichen Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Hieraus resultiert ein entsprechender Anpassungsbedarf für die einschlägigen innerstaatlichen Regelungen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 05 / 2009 (September 2009)
Seiten: 10
Preis: € 32,00
Autor: MinDir Dr. Helge Wendenburg
Jürgen Seitel
 
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