Soweit neue Sammelsysteme eingeführt werden, stellt sich zwangsläufig die Frage der Finanzierung. Kommunale Sammelsysteme, die in Erfüllung der Pflichten aus Paragraph 15 Abs. 1 KrW-/AbfG vorgehalten werden, finanzieren sich nach Maßgabe des jeweiligen Landeskommunalabgabenrechts über Beiträge oder Gebühren, die gegenüber den Anschlusspflichtigen bzw. Nutzern des Entsorgungssystems erhoben werden.
Für den Aufbau neuer Sammelsysteme bietet sich regelmäßig eine Zusammenarbeit von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Systembetreibern an ('DSD' sei hier stellvertretend genannt). Die Verpackungsverordnung enthält insoweit Regelungen, nach denen einseitig eine Mitbenutzung von Systemen verlangt werden kann. In diesem Zusammenhang stellt sich selbstverständlich die Frage der Finanzierung und ihrer vertraglichen Regelung, auf deren Problemstellungen in diesem Beitrag eingegangen werden soll.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 70. Symposium 2009 (September 2009) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel |
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