Auch in Wasserversorgungsunternehmen werden viele chemische Stoffe zur Aufbereitung und Desinfektion verwendet, welche die Gesundheit des Arbeitnehmers oder die Umwelt gefährden können. In Deutschland verpflichtet die Gefahrstoffverordnung den Unternehmer vor dem Umgang mit gefährlichen Stoffen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Zu bewerten sind hierbei nicht nur die gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Stoffe und Zubereitungen, sondern auch die Art der Tätigkeiten und die Mengen der dabei verwendeten Gefahrstoffe.
Die REACH-Verordnung trat am 01.06.2007 in Kraft und soll den Informationsaustausch in der Lieferkette über Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien verbessern. Hersteller und Importeure sind aufgefordert, Informationen über die Eigenschaften ihrer chemischen Substanzen zu sammeln und in einer von der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geführten Datenbank registrieren zu lassen. Wasserversorgungsunternehmen können sowohl Hersteller, als auch nachgeschaltete Anwender von Chemikalien sein. In beiden Fällen sollten sie rechtzeitig und angemessen auf die Anforderungen der REACH-Verordnung reagieren.
Copyright: | © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH |
Quelle: | GWF 09/2009 (September 2009) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 6,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Lothar Schiffmann |
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