Zertifizierung von Altfahrzeugverwertungsbetrieben

Bis 1998 wurde die Verwertung von ausgedienten Fahrzeugen in Deutschland auf schätzungsweise viertausend bis fünftausend Schrottplätzen durchgeführt. Mit In-Kraft-Treten der Altautoverordnung 1998 hat der Gesetzgeber umfassende Regelungen zur Verwertung geschaffen. Unter anderem wurde die Pfl icht zur jährlichen Zertifizierung eingeführt. Dadurch reduzierte sich die Anzahl der anerkannten Demontagebetriebe auf etwa 1.100 (Stand 2009). Auf Grundlage der europäischen Altfahrzeug-Richtlinie folgte 2002 eine Neufassung in Form der aktuell gültigen Altfahrzeugverordnung.

1. Rechtliche Randbedingungen der Sachverständigenüberprüfung
2. Mengenentwicklung verwerteter Fahrzeuge in Deutschland
3. Anforderungen an Demontagebetriebe
3.1. Überblick
3.2. Entnahme der Betriebsflüssigkeiten
3.3. Ausbaupflichten
3.4. Verwertungsquoten
4. Schlussfolgerungen und Ausblick
5. Quellen



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Recycling und Rohstoffe 2 (2009) (September 2009)
Seiten: 13
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. Burkhard Berninger
 
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