Erweiterung der Klagerechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden? - Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Europäischen Gerichtshof
Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Klärung der Frage angerufen, ob Umwelt- und Naturschutzverbände aufgrund EG-rechtlicher Vorgaben in einem Klageverfahren auch die Verletzung solcher Vorschriften des Umwelt-und Naturschutzrechts rügen können müssen, die allein dem Schutz der Allgemeinheit beziehungsweise der Umwelt oder Natur dienen (Az.: 8 D 58/08.AK). In dem zugrundeliegenden Verfahren hat das Oberverwaltungsgericht Münster über die Klage eines Umwelt- und Naturschutzverbandes gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung für ein Steinkohlekraftwerk in der nordrheinwestfälischen Stadt L. zu entscheiden. Der klagende Verband rügt mehrere Verstöße der Kraftwerks-Genehmigung gegen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das immissionsschutzrechtliche Vorsorgegebot (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG).
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | Nachhaltigkeit (Mai 2009) |
| Seiten: | 1 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr. Andrea Versteyl |
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