Kompakt zusammengefasst

Die neue Deponieverordnung stellt ein insgesamt gelungenes
Regelwerk zur Vereinfachung des Deponierechts dar

Das Deutsche Deponierecht verteilt sich gegenwärtig auf sieben parallele Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Die neue Deponieverordnung (DepV) wird die bisher geltenden deponierechtlichen Verordnungen (DeponieV, AbfallAblV und DepVerwV) sowie drei einschlägige Verwaltungsvorschriften (TA Abfall, TA Siedlungsabfall und AVV über Anforderungen zum Grundwasserschutz) ersetzen. Sie bildet den Artikel 1 der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts, einer sogenannten Artikelverordnung, deren Entwurf noch der Zustimmung des Bundestages bedarf, bevor ein Inkrafttreten möglich ist. Im Dezember 2008 hatte sich bereits der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf befasst und hierzu mehr als 130 Änderungen beschlossen (BR-Drs. 768/08 vom 19. Dezember 2008). Am 11. März 2009 hat das Bundeskabinett die vom Bundesrat geänderte Fassung der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts beschlossen. Vor dem Inkrafttreten der Verordnung, mit dem für Juli 2009 gerechnet wird, muss noch der Bundestag zustimmen. Wesentliche Änderungen am Verordnungsentwurf sind durch die Beteiligung des Bundestages nicht zu erwarten. Neben der neuen Deponieverordnung enthält die Artikelverordnung in Art. 2 die neue Gewinnungsabfallverordnung, inArt. 3 Änderungen der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen und in Art. 4 Vorschriften zum Inkrafttreten.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: Nachhaltigkeit (Mai 2009)
Seiten: 4
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
 
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